Maßnahmen rund um "Corona"

von Margit Manzl
30. August 2022

Liebe Eltern!

Es gilt - nicht nur für SARS-CoV-2 - dass kranke Kinder mit Symptomen nicht in die Schule geschickt werden sollen. Allerdings haben Kinder im Volksschulalter oft Husten oder Schnupfen. Daher bekommen die Schüler und Schülerinnen auf Wunsch in der ersten Schulwoche  3 Antigentests mit. Sollten die Kinder zu Hause Symptome haben, ist damit eine rasche Abklärung unkompliziert möglich und erwünscht. Auch können  sich die SchülerInnen auf Wunsch der Erziehungsberechtigten in der ersten Schulwoche in der Schule testen lassen. 

In der Volksschule müssen positiv auf SARS-CoV-2 getestete SchülerInnen zu Hause bleiben. Freitesten ist ab dem 5. Tag möglich.

Anlassbezogen (kranke Kinder oder Verdachtsfälle in der Klasse) kann die Schulleitung Antigen-Schnelltests  (max. 2 Wochen) vorschreiben. Bei fehlender Zustimmung zum anlassbezogenen Testen ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht für diesen Zeitraum nicht möglich(auch nicht in Betreuungseinrichtungen).

Die Einverständniserklärungen für das anlassbezogene Testen werden den Schülern in der 1. Schulwoche mitgegeben.

Abstände können nicht gewahrt werden, wenn mehr als 50 Personen in einem Klassenraum sind. Daher bitte wir am 1.Schultag, dass die Eltern - besonders die der SchulanfängerInnen- sich schon an der Haupteingangstüre von ihren Kindern verabschieden. Von dort werden die SchulanfängerInnen in ihre Klassen begleitet.