Antigen Test für Covid 19 Verdachtsfälle in der Schule

von Margit Manzl
25. November 2020


 


Bildungsdirektion für Tirol
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
office [at] bildung-tirol [dot] gv [dot] at    +43 512 9012-0

   


 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Corona-Pandemie stellt uns alle vor eine große Herausforderung. Ziel ist es, den ordentlichen Schulbetrieb aufrecht erhalten zu können. Die COVID-19-Pandemie macht leider keine Pause. Die Bitte lautet, mitzuhelfen, damit der Verbreitung des Virus so gut es geht Einhalt geboten werden kann. Dazu gehört, dass Kinder nicht in die Schule geschickt werden, wenn sie Krankheitssymptome zeigen und sie für den Schulbesuch mit einem entsprechenden Mund-Nasen-Schutz – ab dem vollendeten 6. Lebensjahr – auszustatten.

 

Bisher galt ein Kind mit COVID-19-typischen Symptomen in der Schule als Verdachtsfall. Die Schulleitung musste die Gesundheitsbehörde informieren, die dann meist einen (PCR-)Corona-Test anordnete, dessen Vornahme und Ergebnis auf sich warten ließen. Oft ging dies mit viel Unruhe an der Schule einher: Eltern mussten mit dem Kind zuhause bleiben und auf einen Test warten, Lehrerinnen und Lehrer wurden abgesondert und konnten nicht unterrichten, auch wenn das Kind nicht Corona-positiv war.

Für diese Unruhe und auch die Unsicherheit, ob ein Kind an COVID-19 erkrankt ist oder nicht, gibt es nun eine Lösung.

  • Das BMBWF wird Antigen-Schnelltests für österreichische Schulen zur Verfügung zu stellen.
  • Diese brauchen für die Auswertung kein Labor. Ein Ergebnis liegt nach 15 bis 30 Minuten vor.
  • Diese Tests sind eine sehr innovative und ungefährliche Möglichkeit, auftretende Symptome bei den Schülerinnen und Schülern und dem Personal an unserer Schule abzuklären.

Ich möchte Ihnen daher mit diesem Schreiben die Gelegenheit geben, diese Serviceleistung in Anspruch zu nehmen und Ihr Einverständnis für die Durchführung des Antigen-Schnelltests bei Ihrem Kind zu geben. Ist Ihr Kind über 14 Jahre alt, kann es dieses Einverständnis selbst geben. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig, niemand wird zu diesem Test gezwungen. Außerdem werden wir Sie immer kontaktieren, bevor wir ihr Kind testen lassen würden, um die individuelle Situation mit Ihnen zu besprechen und auch zu klären, ob Sie für den Test rechtzeitig an die Schule kommen können, wenn Sie das möchten. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihr Einverständnis widerrufen. Wenn Sie Ihr Einverständnis nicht geben möchten, ist die Schulleitung verpflichtet, bei verdächtigen Symptomen die Gesundheitsbehörde zu informieren, die dann über weitere Maßnahmen entscheidet.

Der Einsatz der Schnelltests ist eine große Chance für uns alle, den Schulbetrieb bestmöglich aufrecht erhalten zu können.

Eine dringende Bitte zum Schluss: Bitte schicken Sie Ihr Kind auch weiterhin nicht in die Schule, wenn es Krankheitssymptome zeigt.

Für weitere Informationen möchte ich noch auf die Anlage dieses Schreibens und die offiziellen Informationen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung verweisen: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/agst.html.

Vielen Dank für Ihre Kooperation,

Die Schulleitung


 


Bildungsdirektion für Tirol
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Einverständniserklärung für die Durchführung eines Antigen-Schnelltests
zur COVID-19-Verdachtsfallabklärung an der Schule

 

Voraussetzung für die Durchführung eines Antigen-Schnelltests ist die Einwilligung der zu testenden Person bzw. der/des Erziehungsberechtigten bei Schulkindern jünger als 14 Jahre zu diesem Test sowie zur Verarbeitung der Daten im Zusammenhang mit dem Antigen-Schnelltest und seiner Befundung.

 

Weitere Informationen über die Durchführung des Tests sind in einem Informationsschreiben enthalten, das dieser Erklärung beigefügt ist. Dieses Informationsschreiben samt Anlage bildet die Grundlage für die Einverständniserklärung. Ein Widerruf dieser Einverständniserklärung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich (postalisch, per E-Mail oder Fax an die Schule unter Beifügung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises). Durch den Widerruf der Einverständniserklärung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung erfolgten Maßnahmen und Datenverarbeitung nicht berührt. Ein Widerruf betrifft nicht die Vornahme von Testungen durch die Gesundheitsbehörde.

 

Vor- und Zuname der zu testenden Person:

 

Wohnadresse:

 

Telefonnummer/E-Mail-Adresse

(der/des Erziehungsberechtigten) für die Befundauskunft:

 

Ich

  • willige ein,
  • willige nicht ein,

 

 

dass im Verdachtsfall auf eine COVID-19-Erkrankung bei mir oder meinem unter 14-jährigen Kind ein Nasen-Rachen-Abstrich von geschultem Fachpersonal durchgeführt wird.

 

 

 

__________________,__________        __________________________________________________

Ort Datum                                                             Unterschrift der zu testenden Person ab 14 Jahre bzw. der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters

 

                                                                             

 

                                                                              ­­­­­­­­­­­­­_____________________________________________________________

Name (in Blockbuchstaben)

 

ANLAGE: Weiterführende Informationen



 

Informationsblatt
zu Antigen-Schnelltests


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Was passiert im Verdachtsfall?

Im Verdachtsfall wird immer die/der Erziehungsberechtigte zuerst verständigt. Die Direktion hat für diesen Fall Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten vorliegen („Im Notfall zu verständigen.“) und bespricht mit diesen das weitere Vorgehen.

 

  1. Liegt eine Einverständniserklärung zur Antigen-Schnell-Testung vor, wird das mobile Team verständigt. Der/die Erziehungsberechtigte kommt innerhalb einer Stunde an die Schule und wartet mit dem Kind auf die Testung. Sollte es anders besprochen worden sein, kann das Kind auch ohne Erziehungsberechtigte die Testung absolvieren. Sollte es der/dem Erziehungsberechtigten nicht möglich sein, innerhalb einer Stunde an der Schule zu sein, kann die Einverständniserklärung widerrufen werden.
  2. Liegt keine Einverständniserklärung vor, wird der/die Erziehungsberechtige gebeten, das Kind so schnell wie möglich abzuholen bzw. abholen zu lassen. Die Schulleitung muss dann laut Epidemiegesetz die Gesundheitsbehörde verständigen und die Prozesskette gemäß COVID-19-Hygiene-, Präventions- und Verfahrensleitlinien in Gang setzen.
  3. Liegt keine Einverständniserklärung vor, kann in einem Telefonat zwischen Schulleitung und Erziehungsberechtigter/m vereinbart werden, dass die Testung trotzdem vorgenommen werden soll. In diesem Fall kann die Einverständniserklärung auch noch vor Ort unterzeichnet werden. Die/Der Erziehungsberechtigte/r muss dann innerhalb einer Stunde an der Schule sein.

 

Wer testet mein Kind?

In den Bezirken Imst, Kitzbühel, Kufstein, Landeck, Lienz, Schwaz und Reutte werden voraussichtlich ab Anfang Dezember 2020 mobile Testteams für die Durchführung der Schnelltests an Schulen zur Verfügung stehen. In den Bezirken Innsbruck und Innsbruck Land stehen solche Teams in einer Pilotphase bereits seit Anfang November im Einsatz. Die Teams werden über eine Leitstelle in der Bildungsdirektion koordiniert. Die Tests werden immer von medizinischem Fachpersonal durchgeführt. Der Test erfolgt sensitiv über einen Nasen-Rachen-Abstrich. Ist eine Schulärztin/ein Schularzt am Schulstandort verfügbar, kann auch diese/dieser den Test durchführen.

Wann wird mein Kind getestet?

Wenn einer Lehrerin oder einem Lehrer auffällt, dass es Ihrem Kind nicht gut geht und die Symptome aus Sicht der Schulleitung mit einer COVID-19-Infektion zusammenhängen könnten. Bei Kindern unter 10 Jahren ist dies insbesondere Fieber über 38°C. Bei Kindern ab 10 Jahren sind dies Symptome wie Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit oder plötzlicher Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, die von Fieber begleitet sein können. Wir halten uns dabei an die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums.

Was passiert, wenn das Testergebnis vorliegt?

In den meisten Fällen wird ein negatives Testergebnis schnell Entwarnung geben können. Wir bitten Sie jedoch trotzdem, Ihr Kind von der Schule abzuholen, wenn es sich nicht gesund fühlt. Erst bei einem positiven Testergebnis kontaktiert die Schulleitung die Gesundheitsbehörde und setzt die Prozesskette gemäß COVID-19-Hygiene-, Präventions- und Verfahrensleitlinien in Gang.