Es blüht zur Zeit erst im Schaukasten so üppig, aber wir freuen uns schon über die ersten warmen Tage. Die Schule läuft seit einer Woche wieder im Normalbetrieb und alle tragen ihren Teil dazu bei, dass es hoffentlich so bleibt.
Folgen Änderungen gelten für alle Anträge ab 01.01.2021:
Es wird das monatliche Netto-Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen.
Die Förderung wird pro Kind pro Förderzeitraum (16.03.2020 – 30.06.2021) einmal gewährt. Mehrere Kinder pro Familie werden gefördert. Für jedes Kind ist ein eigenes Förderansuchen notwendig